(...) zutreffend stellen Sie fest, dass die Rechte der Urheber und der ausübenden Künstler vielfach von großen Unternehmen erworben werden, die diese Nutzungsrechte kommerziell verwerten. Auch die von Verwertern erworbenen Nutzungsrechte sind als geistiges Eigentum geschützt. Daher dürfen die Unternehmen beispielsweise digitales Rechtemangement und Kopierschutz einsetzen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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