(...) Der Diskriminierungsschutz, den wir mit dem AGG geschaffen haben, erfasst Lebenssachverhalte, die typischerweise besonders schutzbedürftige Personen betreffen und die auch im EU-Vertrag ausdrücklich genannt sind. Insoweit besteht politischer Konsens, dass Diskriminierungsschutz erforderlich ist, auch wenn stets Eingriffe in die Privatautonomie damit verbunden sind. (...)
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