(...) die Bundesregierung beteiligt bei Gesetzesvorhaben alle Interessenverbände, die auf dem jeweiligen Fachgebiet tätig sind und die auf Bundesebene bestehen. Das schreibt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien vor (§ 47 Abs. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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