(...) das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) schützt die Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen, die sich aus missbräuchlichen Vertragsgestaltungen oder unlauteren Geschäftsmethoden für sie ergeben können. Dort ist auch geregelt, bis zu welcher Höhe der Vermieter die Maklerkosten auf den Mieter abwälzen darf: max. (...)
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