
(...) Besteht ein ausreichender Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat, sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Ich habe keine Zweifel daran, dass die Staatsanwaltschaften ihren Aufgaben auch bei Straftaten im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE nachkommen. (...)