(...) Reichen das eigene Einkommen und Vermögen, die Leistungen der Pflegeversicherung bzw. die Leistungen der Grundsicherung im Alter zur Finanzierung nicht aus, besteht die Möglichkeit, dass die Sozialleistungsträger gegenüber den Kindern einen Unterhaltsanspruch geltend machen. Die Voraussetzungen hierfür sind zum einen in den jeweiligen Sozialgesetzen geregelt. (...)
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