Boris Palmer
parteilos
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Frage von Barbara B. •

Frage an Boris Palmer von Barbara B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

ALGII-Empfänger verlieren mit einer Immatrikulation an einer deutschen Universität mit sofortiger Wirkung jeden Anspruch auf ALGII oder irgend eine andere Form von Hilfe zum Lebensunterhalt. Dies mit der formalen Begründung, Studierende hätten ja Anspruch auf AntragSTELLUNG (unabhängig von einer etwaigen Gewährleistung) lt. Bafög. Welches natürlich Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht gewährt wird.
Ich betrachte das als Verhöhnung und weitere soziale Ausgrenzung der Arbeitslosen.
Bitte helfen Sie mir bei meiner Wahlentscheidung und teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung zu dieser Frage ist und welchen Handlungsspielraum Sie hier gegebenenfalls sehen.

Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Frau Bonath,

bei Hartz IV gibt es eine Menge zu korrigieren. Der von Ihnen angesprochene Punkt gehört dazu. Es ist sicher undenkbar, zwei Ansprüche auf Sozialtransfers durch gegenseitigen Verweis unbenutzbar zu machen. Der Gesetzgeber muss sich entscheiden, ob er generell BAFÖG gewähren will oder Personen, die keinen Anspruch darauf haben, ALG II gewährt. Ich hielte BAFÖG für die bessere Variante.

Mit freundlichen Grüßen
Boris Palmer