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Björn Wohlert
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Frage von Jürgen G. •

Können Sie helfen ?

Guten Tag Herr Wohlert,
ich wohne in der Tessenowstrasse in Berlin. Bedingt durch notwendige Strassenarbeiten (verlegen von Rohren) sind derzeit die Brodersenstrasse, Heiligental und die Tessenowstrasse nicht durchgehend für den Strassenverkehr zugänglich, was zur Folge hat, dass die Bewohner nicht zu ihren Grundstücken kommen können. Die Arbeiten sollen bis Januar 2024 anhalten. Zudem wird nun auch noch auf der Rödernallee eine weitere Baustelle eingerichtet. Wir Anwohner finde auch durch die Pächter der Kleingartenanlagen auf der Rödernallee und der Lengeder Strasse kaum noch legale Parkplätze. Meine Bitte an Sie, könnten Sie veranlassen, ob in dieser Zeit nicht das eine oder andere absolute Parkverbot aufgehoben werden kann. Denn das Ordnungsamt scheint unser Viertel nun als lukrative Einnahmequelle erkannt zu haben. Die Parksituation ist so chaotisch geworden, das es mittlerweile dazu kommt, das Familienangehörige gegenseitig frei sperren. Vielen Dank

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Guten Tag Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Ihr Anliegen wurde im Auftrag der Stadträtin Julia Schrod-Thiel durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde geprüft. Folgendes Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen:

"Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass es kein absolutes Parkverbot gibt. Die Straßenverkehrsordnung kennt die Verkehrszeichen (VZ) 283 und 286. Das VZ 286 ist das eingeschränkte Halteverbot, auch als Parkverbot bekannt und erlaubt das Halten zum Be- und Entladen. Das VZ 283 ist als absolutes Haltverbot bekannt und besagt, dass nicht einmal ein Halten zum Be- und Entladen zulässig ist.

Vor Erlass einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung, also hier die Festsetzung von Halteverboten erfolgt eine Prüfung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde, inwiefern dies tatsächlich notwendig ist. Ferner werden u.a. die Polizei Berlin und der Straßenbaulastträger angehört.

Sofern nun bestehende Halteverbote aufgehoben werden würden, würde die Rechtmäßigkeit des gesamten vorherigen Verfahrens in Zweifel stellen. Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde dienen der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs. Insofern kann dem Ansinnen des Bürgers leider nicht entsprochen werden."

Ich kann Ihren Ärger aufgrund der derzeit chaotischen Parksituation sehr gut nachvollziehen. Daher bedaure ich, dass es faktisch keine Möglichkeit gibt, diese abzumildern. Wenn Sie weitere Anliegen haben, melden Sie sich jederzeit gerne bei mir: hallo@bjoern-wohlert.berlin. Ich werde erneut mein Bestes geben, Sie zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Björn Wohlert

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