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Björn Tschöpe
SPD
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Frage von Michael T. •

Frage an Björn Tschöpe von Michael T. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo herr Tschöpe

Die SPD sinnt darauf eine Rekommunalisierung der Bremer Entsorgungsbetriebe nicht zeitnah umzusetzen und unterstützt die Subventionierung der privaten Müllensorger: Sie zielt auf die BILD Schlagzeile „2,95 € Gebührenerhöhung ab 1.1.2015“ - Die meisten Bremer Bürger können jedoch lesen - denn in 2014 waren in den Gebühren noch 17 Leerungen/Jahr enthalten; ab dem 1.1.2015 sind es aber nur noch 13 pro Jahr - das entspricht einer Gebührenerhöhung um mehr als 23,5 % :
1. Frage: wieviel Parteimitglieder von Grüne/SPD sind auf der Payroll der ENO/Nehlsen-Entsorgung, sitzen bei denen im Verwaltungsrat/Aufsichtsrat?
2. Welche ENO/Nehlsen-Vorteilsgewährungen dürfen Parteimitglieder von SPD/Grüne nutzen z.B. Reiterhöfe, KFZ-Werkstätten, Werkstankstellen, Übenahme von Mitgliedsbeiträgen zu Vereinen und Verbänden (Rotary-Club, Lions-Club, Golf-Clubs etc.)
3. Wie hoch sind die Parteispenden an Bremer SPD und Grüne von der ENO/Nehlsen und stehen die zeitlich in Zusammenhang mit entsprechenden Genehmigungen, zum Beispiel der 23,5% Gebührenerhöhung
4. Gibt es Sonderverträge zu weiteren Kostenübernahmen durch ENO/Nehlsen außerhalb des Bremer Budgets (Quersubventionierung des Flughafens oder diverser stadteigener GmbHs)
5. haben alle Bremer Parlamentsmitglieder (Bürgerschaft und Senatoren) eidesstattliche Versicherungen abgegeben, daß sie weder von den stadteigenen Unternehmen noch von den Unternehmen, mit denen privat-public-partnership-Verträge bestehen, Vorteile angetragen oder bekommen haben, so auch gutachterliche Tätigkeiten sofern sie als Freiberufler unterwegs sind!
6. Werden Sie bei einer Wahl sich dafür einsetzen, diese Informationen jährlich offenzulegen für mehr Transparenz und eine saubere politsche Arbeit?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

die von Ihnen unterstellten wirtschaftlichen Einflussnahmen auf die Entscheidungsfindung der SPD zur Zukunft der Bremer Hausmüllentsorgung hat es nicht gegeben, die tragenden Sacherwägungen entnehmen Sie bitte den anliegenden Beschluss des SPD Landesvorstandes.
http://www.spd-land-bremen.de/Abfallentsorgung_und_Strasz...html

Zu Ihren Fragen 5 und 6 verweise ich auf die in Anlage 1 zur Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft geregelten Anzeige-und Veröffentlichungsverpflichtungen : http://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=138

Die Mitwirkungsverbote von Abgeordneten können Sie dem Ausführungsgesetz zu Art 145 der Landesverfassung entnehmen:
http://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=138

Wie sie diesen Vorschriften entnehmen können, müssen diese Angaben stets aktuell gehalten werden. Leider ist der Vorschlag der SPD die Einnahmen von Abgeordneten, die nicht der originären Berufstätigkeit der Halbtagsparlamentarier zuzuordnen sind, centgenau zu veröffentlichen, nicht von den anderen Fraktionen unterstützt worden. Wir verfolgen diese Ziel weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Tschöpe