(...) Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif wird der steile Anstieg des Grenzsteuersatzes von 14% auf 23,97% in der ersten Tarifzone (ab einem zu versteuernden Einkommen von 8.005 € bis 13.469 €) und dem verhältnismäßigen flachen Anstieg der Grenzsteuersätze von 23,97% auf 42% in der zweiten Tarifzone (ab einem zu versteuernden Einkommen von 13.470 € bis 52.881 €) verstanden. Mit anderen Worten: Im unteren Bereich des Einkommensteuertarifs wird jeder zusätzlich verdiente Euro stärker steuerlich belastet als in den übrigen Bereichen. Veranschaulicht man sich den Steuertarif als Linie, die von links unten nach rechts oben ansteigt, wird der Begriff klar, da sich die Steuerlinie in der Mitte nach oben - wie ein Bauch - ausstülpt. (...)