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Birgit Collin-Langen
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Frage von Andreas K. •

Frage an Birgit Collin-Langen von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Collin-Langen,

wie und mit welcher Begründung gedenken sie sich bei der Abstimmung zum Urheber-und Leistungsschutzrecht zu verhalten.
Insbesondere bitte ich um Bezug auf Artikel 13.

Herzlichen Gruß
A.K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

zuerst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Anfrage bedanken.

Ziel der Reform des Urheberrechts ist es, die Position derjenigen zu stärken, die die Rechte an kreativen Werken besitzen und darüber mit großen Online-Plattformen verhandeln müssen.
In der Richtlinie geht es darum, die Schöpfungen von Autoren und Künstlern zu unterstützen und Werke von Verlagen zu schützen. Bisher haben Online-Plattformen keine rechtliche Verantwortung für die Nutzung und das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte auf ihrer Webseite übernehmen müssen. Damit ist künftig Schluss. Die Plattformen haften künftig für die Urheberrechtsverletzungen, die auf ihren Seiten stattfinden. Das hat nichts mit ‚Filtern‘ zu tun, wie das von manchen Unterstützern rechtsfreier Räume im Internet propagiert wird. Auch Memes werden nicht beeinträchtigt.

Für kleine Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, gibt es eine Sonderregelung, wenn sie weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz und fünf Millionen Klicks haben. Damit wollen wir kreativen Start-Ups helfen.

Letzte Woche wurde zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten eine Lösung gefunden, die aus meiner Sicht akzeptabel ist und ein ausgewogenes Ergebnis für alle Beteiligten gewährleistet.

Ich möchte dieser Antwort gerne noch anfügen, dass in der Öffentlichkeit sehr viel Stimmung gegen diese Reform gemacht wurde. Ich gehe aber nicht davon aus, dass YouTube als international aufgestelltes Unternehmen kleinere Kanäle aus Angst vor spezialisierten Anwälten schließen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Collin-Langen