(...) Mit Elterngeld und Betreuungsgeld wird eine kontinuierliche Förderung der Kinder in den ersten drei Lebensjahren ermöglicht. Das Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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