Zu welchem Termin wird mit den erforderlichen Verlautbarungen das einheitliche Mängelregister für Gehwege veröffentlicht?
Es gibt noch kein einheitliches Mängelregister für Gehwege, entsprechend der Vorgabe aus §50a Abs. 3 des Berliner Mobilitätsgesetzes. Warum konnten bislang keine verlautbaren Verabredungen bezüglich Zuständigkeiten, Umsetzung und Umsetzungszeitraum eines einheitlichen Registers getroffen werden?.

Bettina Jarasch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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