Wenn ein geringfügig Beschäftigter Vorruheständler die 300 Euro Energiepauschale von seinem Arbeitgeber NICHT erhalten haben sollte, könnte er/sie diese 300 Euro dennoch bei der Steuererklärung angeben und auf diesem Wege durch den Steuerbescheid rückwirkend erhalten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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