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Antwort 17.10.2022 von Bettina Hagedorn SPD

Wenn ein geringfügig Beschäftigter Vorruheständler die 300 Euro Energiepauschale von seinem Arbeitgeber NICHT erhalten haben sollte, könnte er/sie diese 300 Euro dennoch bei der Steuererklärung angeben und auf diesem Wege durch den Steuerbescheid rückwirkend erhalten.

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Antwort 18.10.2022 von Bettina Hagedorn SPD

im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren haben sich Änderungen ergeben. Daher meine aktualisierte Antwort auf Ihre Frage: Grundsätzlich gilt: die 300 Euro Energiepauschale wird in jedem Fall nur einmal ausgezahlt.

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Antwort 13.10.2022 von Bettina Hagedorn SPD

JA, sie bekommen als Angestellte in einer Firma - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt

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Antwort 28.09.2022 von Bettina Hagedorn SPD

JA, Sie bekommen als Beschäftigte in jedem Fall - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale

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Antwort 26.09.2022 von Bettina Hagedorn SPD

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine Hoffnung darauf machen kann, dass die „Energiepauschale“ – um Sie zu zitieren – „nachgebessert“ wird, denn die Energiepauschale wird mit dem 2. Entlastungspaket aus dem Frühjahr 2022 ausdrücklich an BESCHÄFTIGTE ausgezahlt

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Antwort 21.09.2022 von Bettina Hagedorn SPD

Wer in einer (eheähnlichen) Lebenspartnerschaft einen Haushalt teilt, erhält grundsätzlich weniger Leistungen als jemand, der in einem Single-Haushalt lebt.