Portrait von Bernd Reinert
Bernd Reinert
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Bernd Reinert zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Martin H. •

Frage an Bernd Reinert von Martin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reinert!

Ein aufmerksamer Bürger, Herr Ingo Böttcher von der Initiative "Hamburgs wilder Osten", hat zum von Ihnen und Ihren ParteikollegInnen vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung der Volksgesetzgebung ein paar Berechnungen zur Effizienz, Machbarkeit und Sinnlosigkeit Ihres Entwurfes erhoben.

Quintessenz: "Geht man von einer Wahlbeteilung von 65% aus und setzt den Briefwahlanteil auf (hochgegriffene) 30%, kommen 560.000 HamburgerInnen am Wahltag in die Ämter. Bei einer Stimmabgabe pro Minute auf den 20 Ämtern (Vollauslastung), würde sich bei Schließung der 20 Ortsämter vor jedem dieser Ämter eine über 26 Kilometer lange Schlange bilden. " [Ingo Böttcher, Initiative "Hamburgs wilder Osten" 02/2005]

Die ausführliche Rechnung von Ingo Böttcher finden Sie unter:
http://www.mehr-demokratie-hamburg.de/files/dateien/Ausgerechnet.pdf

Sinngemäße Zusammenfassung unter:
http://www.rettet-den-volksentscheid.de/?page=news&postid=8

Meine Frage an Sie: Halten Sie Ihren Entwurf immer noch für richtig? Wenn ja: Sind Ihnen diese Zahlen neu und werden Sie dies im Entwurf berücksichtigen (mehr Eintragungsstellen etc.), oder erschloß sich Ihnen der vorliegende Sachverhalt von Anfang an und kalkulieren Sie ohnehin mit der de facto Abschaffung der Volksgesetzgebung durch Ihren Gesetzesentwurf? Bitte rechtfertigen Sie die Kosteneinsparungen angesichts dieser Mehrbelastung für die Ämter.

Vielen Dank,
Martin Hensch

Portrait von Bernd Reinert
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hensch,

die von Ihnen wiedergegebene Berechnung ist unrealistisch, da nach dem neuen Gesetz alle Abstimmungsberechtigten beim Volksentscheid automatisch, d.h. ohne gesonderte Anforderung, ihre Briefabstimmungsunterlagen zugestellt bekommen und deswegen der Anteil der per Brief Abstimmenden weit, weit höher liegen wird. Ein solches Briefabstimmungsverfahren wurde übrigens in Hamburg schon bei Bürgerentscheiden nach §8a Bezirksverwaltungsgesetz praktiziert, ohne dass es dabei zu Problemen gekommen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert