Frage an Bernd Reinert von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Reinert,
in fast allen Staatskirchenverträgen wurden staatliche Geldleistungen praktisch für die Ewigkeit(!) vereinbart: Unbefristete Laufzeiten der
Verträge mit dem Zusatz, dass Kündigungen bzw. Änderungen nur mit Zustimmung der Kirchen möglich sind. Wie konnte dieser skandalöse Text auch in Hamburg ein Verhandlungsgegenstand werden?
Muss man jetzt eine grenzenlose Großzügigkeit bei Kirchenwünschen befürchen?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth


