(...) Anhand der strengen Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht ist ersichtlich, dass eine Online-Durchsuchung niemals für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Frage käme, denn bei diesen liegt gerade keine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder die Freiheit einer Person vor und schon gar nicht wäre dabei der Bestand des Staates gefährdet. (...)
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