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Beatrix Philipp
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Frage von Torsten K. •

Frage an Beatrix Philipp von Torsten K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Philipp ,
sehr geehrte Frau Berger!

vielen Dank für die Möglichkeit der Anfrage, in der ich mich kritisch zur Online-Durchsuchung äußern kann.

Auch mir ist bewusst, dass das Recht auf Schutz der Privatsphäre zu Recht einen sehr hohen Stellenwert genießt.

Aber ich möchte Sie dennoch auf Folgendes hinweisen:

Mit der Föderalismusreform wurde dem Bundeskriminalamt die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass 99% aller Menschen in Deutschland davon betroffen sein können. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet, so wie auch niemend daran dachte, eine Mauer zu bauen. Wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen? Was wird unternommen, um die Privatsphäre des Einzelnen zu wahren? Ist es deshalb wirklich nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer entstehen, wenn bereits Unternehmen wie die Telekom diese vorhandenen Daten für kriminelle Zwecke mißbrauchen?

Sollte wirklich geprüft werden, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderschändung und Kinderpornographie herangezogen werden kann? Welche weiteren Straftaten/Ordnungswidrigkeiten werden dann inflationell in diese Überlegungen einbezogen? Dazu müsste eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden, was Frau Zypries allerdings bislang auch zu Recht vehement ablehnt.

Ich darf Sie bitten, Ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen
T. Knöller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Knöller,

vielen Dank für Ihre E-mail vom 7. Juni 2008 zum Thema Online-Durchsuchung.

Völlig zu recht bemerken Sie, dass mit der Föderalismusreform dem Bundeskriminlamt (BKA) die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen wurde. Aus diesem Grunde befinden wir uns derzeit in der Debatte um das sogenannte BKA-Gesetz, in dem unter anderem auch die Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen werden soll. Dies ist deshalb bemerkenswert, als dass unter Bundesinnenminister Schily a.D. Online-Durchsuchungen lediglich auf der Grundlage einer Verordnung durchgeführt werden sollten. Dagegen war es aber immer schon Position der CDU, dass es dafür einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Auch an dieser Stelle hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 die Auffassungen des Bundesinnenministerns Dr. Schäuble bestätigt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008 hat Online-Durchsuchungen nicht nur grundsätzlich für zulässig erklärt und ein Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, sondern auch die Voraussetzungen für mögliche Online-Durchsuchungen vorgeschrieben: Eine Online-Durchsuchung ist danach an enge Voraussetzungen gebunden wie konkrete Gefahr für Leib, Leben, oder die Freiheit der Person oder den Bestand des Staates. Sie darf auch nur von einem Richter angeordnet werden. Damit ist gewährleistet, dass Online-Durchsuchungen nur auf wenige Ausnahmefälle im Jahr beschränkt sein werden. Aufgrund des Art 20 Grundgesetz muss sich die Gesetzgebung an diese Vorgaben halten und in zukünftigen Gesetzesvorhaben beachten.

Anhand der strengen Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht ist ersichtlich, dass eine Online-Durchsuchung niemals für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Frage käme, denn bei diesen liegt gerade keine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder die Freiheit einer Person vor und schon gar nicht wäre dabei der Bestand des Staates gefährdet.

Abschließend noch ein Wort zum Telekomskandal: Die unglaublichen Vorgänge, die bei der Telekom nun ans Licht getreten sind, haben uns alle erschüttert. Aber eins darf bei dieser Angelegenheit nicht vergessen werden: es wurde hier mit einer erstaunlichen kriminellen Energie und Skrupellosigkeit ans Werk gegangen, die ihresgleichen sucht. Vorschriften zum Datenschutz wurden schlichtweg übergangen. Solche Vorgehensweisen werden leider auch die besten Gesetze und Kontrollen nicht völlig verhindern können. Es darf auch nicht unterschlagen werden, dass es sich bei der Telekom um ein Privatunternehmen handelt und gerade nicht um den Staat. An dieser Stelle verbieten sich Vergleiche hinsichtlich der Vorgehensweisen. Denn der Staat oder vielmehr das BKA bräuchte in Zukunft jedenfalls eine richterliche Anordnung, um eine Online-Durchsuchung durchführen zu können. Damit ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Claudia Berger