Beate Raudies, Abgeordnete für den Wahlkreis Elmshorn, Amt Elmshorn-Land und Tornesch
Beate Raudies
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Frage von Ronald B. •

Abschlagszahlungen für Alimentation 2007 bis 2022?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßstäbe zur amtsangemessenen Alimentation weiter konkretisiert. Schleswig-Holstein hat inzwischen selbst Eckpunkte für ein Reparaturgesetz vorgelegt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Was spricht aus Sicht des Landtags dagegen, bereits jetzt eine gesetzliche Grundlage für Abschlagszahlungen auf den Mindestanspruch betroffener Beamtinnen und Beamter für zurückliegende Jahre zu schaffen?

Die maßgeblichen Zahlen und Indizes liegen vor, ebenso die Berechnungsmethode, an der sich das Reparaturgesetz orientiert. Der Mindestanspruch für die betroffenen Jahre dürfte daher mit sehr geringem Aufwand berechnet werden können. Besoldungsansprüche kann man nachzahlen. Nicht nachzahlen lassen sich jedoch verpasste Kindheit, eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten und verlorene Bildungschancen.

Beate Raudies, Abgeordnete für den Wahlkreis Elmshorn, Amt Elmshorn-Land und Tornesch
Antwort von SPD

Die Landesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-(BVerfg-)Urteils zur Berliner Besoldung. Mit dem Urteil hat das BVerfG neue Bewertungsmaßstäbe für die Beamtenbesoldung festgesetzt, die auch für SH anwendbar sind. Das Urteil lässt dabei genügend Rückschlüsse zu, um die laufende Nachberechnung für 2025 und 2026 jetzt schon umzusetzen. Dass die Landesregierung das schon in Kürze mit einem Nachtragshaushalt tut, ist das Mindeste, um weiteren Schaden durch sich weiter aufsummierende, berechtigte Nachforderungen vom Land abzuwenden. 
Dabei hätte die Landesregierung schon viel früher umsteuern können, um die bestehende Situation zu vermeiden oder zumindest abzumildern. Die Gesetzesänderung 2022 ging hier, wie wir nun sehen, in die völlig falsche Richtung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte eine echte Besoldungsreform stattfinden müssen.
Schon damals habe ich die Landesregierung regelmäßig aufgefordert, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass eine höchstrichterliche Entscheidung die Besoldungsstruktur für verfassungswidrig erklären wird. Dem ist sie nicht nachgekommen. Das fällt dem Land heute auf die Füße. Den Schaden hat nicht nur der Landeshaushalt, sondern vor allem die Beamtinnen und Beamten, die viele Jahre lang zu gering besoldet wurden.

Ihr Wunsch nach einer schnellen Aufarbeitung der Versäumnisse seit 2007 ist vor diesem Hintergrund sehr gut nachvollziehbar. Allerdings ist das Urteil zur Berliner Besoldungsstruktur nicht unbedingt 1:1 auf die Struktur in Schleswig-Holstein vor 2022 anwendbar. Um eine wirklich sichere rechtliche Basis für eine Nachzahlung zu haben, plädiere ich deshalb dafür, auf ein endgültiges Urteil aus Karlsruhe zu warten – auch wenn ich spätestens seit der jüngsten Entscheidung davon ausgehe, dass es deutlich im Sinne der Bediensteten ausgehen wird. Bis dahin muss die Landesregierung ihre Arbeit machen und eine vernünftige Neuaufstellung der Besoldungsstruktur auf den Weg bringen, damit eine solche Situation gar nicht erst wieder entsteht. 
Ich werde das Thema im Finazausschuss weiter kritisch begleiten.

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