Beate Raudies, Abgeordnete für den Wahlkreis Elmshorn, Amt Elmshorn-Land und Tornesch
Beate Raudies
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Frage von Ronald B. •

Abschlagszahlungen für Alimentation 2007 bis 2022?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßstäbe zur amtsangemessenen Alimentation weiter konkretisiert. Schleswig-Holstein hat inzwischen selbst Eckpunkte für ein Reparaturgesetz vorgelegt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Was spricht aus Sicht des Landtags dagegen, bereits jetzt eine gesetzliche Grundlage für Abschlagszahlungen auf den Mindestanspruch betroffener Beamtinnen und Beamter für zurückliegende Jahre zu schaffen?

Die maßgeblichen Zahlen und Indizes liegen vor, ebenso die Berechnungsmethode, an der sich das Reparaturgesetz orientiert. Der Mindestanspruch für die betroffenen Jahre dürfte daher mit sehr geringem Aufwand berechnet werden können. Besoldungsansprüche kann man nachzahlen. Nicht nachzahlen lassen sich jedoch verpasste Kindheit, eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten und verlorene Bildungschancen.

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