(...) Bei den Dienstausweisen der Gerichtsvollzieher handelt es sich um amtliche Dokumente, die durch den Leiter der jeweiligen Dienstbehörde oder einen von diesem bestellten Vertreter ausgestellt werden. Im Einzelnen gelten insoweit die Gerichtsvollzieherordnung sowie die hierzu erlassenen bayerischen Ergänzungsvorschriften, deren Text Sie über das Verwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung (www.verwaltung.bayern.de) kostenlos abrufen können. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert. 

