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Beate Merk
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Frage von Josef P. •

Frage an Beate Merk von Josef P. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Merk,

meine Ehe wurde 2004 beim Amtsgericht Landshut geschieden. Im Sitzungssaal des Familiengerichts hing ein Kreuz. Es ist in dieser Situation eine Zumutung, dadurch auch noch auf das unauflösbare katholische Sakrament der Ehe hingewiesen zu werden.

Finden Sie es richtig, daßdie katholische Kirche Geschiedene dann in neuen Beziehungen des Ehebruchs der einzigen möglichen katholischen Ehe beschuldigt, die aber nicht beendet werden kann?

Auch das ist das von Ihrer Partei CSU so gepriesene christlich geprägte Bayern!

Würden Sie im Falle Ihrer Wiederwahl dafür eintreten, daß bei solchen Anlässen keine Kruzifixe in den Sitzungssälen hängen und daß wir Menschen nicht länger von solchen Dogmen, wie diesem katholischen Ehesakrament, schikaniert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Josef Pfeil

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pfeil,

vielen Dank für Ihre Frage.

Unsere Gesellschaft steht auf dem Fundament ihrer christlich- abendländischen Geschichte. Hierzu gehören auch die Kreuze als Symbole des Christentums. Gleichzeitig ist der Staat zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Dies bedeutet allerdings keine Pflicht, alles Religiöse aus dem öffentlichen Bereich herauszuhalten. Der Staat darf lediglich keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben.

In Bayern sind Gerichtssäle im Allgemeinen mit Kreuzen ausgestattet. Darin liegt kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Denn das bloße Vorhandensein eines Kreuzes in den Sitzungssälen verlangt von den Parteien, Prozessvertretern, Zeugen oder Besuchern keine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen. Auch wird von weiten Kreisen der Bevölkerung die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen durchaus positiv gesehen. Sofern sich im Einzelfall Verfahrensbeteiligte durch das Kreuz in ihrem Grundrecht der Glaubensfreiheit beeinträchtigt fühlen, kann eine Verhandlung in einem Sitzungssaal ohne Kreuz ermöglicht werden. Dieses Vorgehen ermöglicht sachgerechte Lösungen für jeden Einzelfall.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk