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Frage von Christian P. •

Frage an Beate Merk von Christian P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Staatsministerin

Die Netzgemeinde hat erkannt, daß Sie sich - bei aller lobenswerten Auskunftsfreude in diesem Portal - seit geraumer Zeit zum Fall Mollath in Schweigen hüllen.

Folgende Frage bezieht sich auf http://www.sueddeutsche.de/bayern/justizversagen-im-fall-mollath-wenn-die-fehler-zum-himmel-schreien-1.1684317

Also ganz knapp: Was haben Sie persönlich unternommen, um der Causa die nötige Bearbeitungsgeschwindigkeit zu verleihen?

Wenn Sie auch diesmal wieder auf die richterliche Unabhängikeit verweisen, dann ist Ihr Amt (ich betone: in diesem Falle nicht Ihre Person) grundsätzlich in Frage zu stellen. Ein Ministerium, das untätig bleibt, ist überflüssig, wenn nicht sogar sozialschädlich.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Petersen,

zu Ihrer Anfrage vom 1. Juni 2013 darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich über Abgeordnetenwatch eine Vielzahl von Anfragen beantwortet habe und auch weiterhin beantworten werde. Dies ist verbunden mit einer gewissen Bearbeitungsdauer, wofür ich Sie um Verständnis bitte.

Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass ich inzwischen im zum Fall Mollath eingerichteten Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags umfassend ausgesagt und dabei auch zu allen Vorwürfen Stellung genommen habe, die in dieser Sache immer wieder erhoben wurden und werden. Dies betrifft auch die Vorwürfe, die in zwei Beiträgen der ARD-Sendung "Report Mainz" und in einer ausführlichen Reportage in der ARD vorgebracht wurden.

Auf meine Weisung hin hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am 18. März 2013 einen Wiederaufnahmeantrag zum Fall Mollath beim Landgericht Regensburg eingereicht. Damit wurden die entscheidenden Weichen für eine Neubewertung des gesamten Falles gestellt. Nun hat das zuvor mit der Angelegenheit nicht befasste Landgericht Regensburg in richterlicher Unabhängigkeit über die Wiederaufnahme des Verfahrens zu entscheiden. Gegenstand des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft sind u. a. auch die Vorgänge im Zusammenhang mit dem von Frau Mollath vorgelegten Attest. Die Entscheidung des unabhängigen Gerichts ist nun abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL