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Beate Merk
CSU
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Frage von Ludwig N. •

Frage an Beate Merk von Ludwig N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Merk,

wie berichtet wurde, haben Sie Gelder, die Sie Ihrer Schwester bezahlt haben, zurückgezahlt.
1. War die Beschäftigung nach den Regeln des Landtages rechtlich in Ordnung?
2. Wenn 1. ja, warum zahlen Sie dann die gezahlten Aufwandsentschädigungen zurück und an wem haben Sie diese zurückgezahlt?
3. Wenn 1. nein, wird dann eine strafrechtliche Untersuchung durchgeführt?
4. Ist es rechtlich grundsätzlich möglich, bereits bezahlte Aufwandsentschädigungen an das Land zurückzuzahlen?
5. Ist es möglich, bereits bezahlte Aufwandsentschädigungen an das Land zurückzuzahlen, wenn diese nach den Regeln des Landtages rechtlich korrekt bezahlt worden sind?
6. Wenn 4. und 5. mit Nein beantwortet werden, müßten dann nicht Regeln des Landtages oder des Landes gebrochen oder gebeugt werden, um eine Rückzahlung möglich zu machen? Wird das von Ihrem Ministerium rechtlich gewürdigt?
7. Entspricht die Rückzahlung Ihrer eigenen Überzeugung und Ihrer freien Entscheidung?
8. Wurden Sie zu einer Rückzahlung aufgefordert, gedrängt oder genötigt? Wenn ja, von wem: z.B. Fraktion, Frau Stewens, CSU-Führung, H. Seehofer? Und wenn ja, auf welche Weise?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Niederberger,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wie allgemein bekannt ist, habe ich in den Jahren 2010 bis Anfang 2013 als "Elternzeit-Vertretung" das Büro meiner Schwester mit der Erbringung verschiedener mandatsbezogener Leistungen beauftragt.

Die Zusammenarbeit mit meiner Schwester erfolgte in jeder Hinsicht völlig gesetzeskonform. Sie verstieß nicht gegen das Bayerische Abgeordnetengesetz und unterfiel auch nicht einer Übergangsregelung - die Beschäftigung von Verwandten zweitens Grades war für jeden Abgeordneten rechtlich zulässig.

Mit der Rückzahlung der Beträge, die zwar rechtlich nicht notwendig aber dennoch möglich ist, wollte ich für mich einen klaren Schlussstrich unter die Diskussion um die Zusammenarbeit mit meiner Schwester ziehen. Die öffentliche Debatte um Beschäftigungsverhältnisse mit Angehörigen wurde sehr pauschal geführt. Die Mutmaßungen, Unterstellungen und undifferenzierten Darstellungen wollte ich mir, vor allem jedoch meiner Schwester, nicht länger zumuten. Die Zahlungen habe ich aus voller Überzeugung zurücküberwiesen, zudem entspricht dies auch einer Absprache im Kabinett.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin