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Beate Merk
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Frage von Erwin R. •

Frage an Beate Merk von Erwin R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

wenn ich mich recht erinnere, hatten Sie am Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung eines „Warnschussarrests“ im Deutschen Bundestag in der Presse getönt, dass Sie und Ihre Partei nicht einen Monat, sondern bis zu drei Monaten dieser Form der Bestrafung wollen.
Nun ist es um diese, gegen viele vernünftige Stimmen aus der Richterschaft und der Gesellschaft eingeführte Maßnahme still geworden.
Aus Ihrem Hause gibt es offensichtlich auch keine Konzepte, die sich nicht wieder gegen weitere Belastung des eingesetzten Personals und des im Justizvollzug obersten Gebotes der Resozialisierung richten.

Sollte das anders ein, würde ich mich sehr über Ihre Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rumpel,

für Ihre E-Mail vom 16. März 2013 und das darin zum Ausdruck gebrachte Interesse am sog. "Warnschussarrest" nach § 16a JGG danke ich Ihnen.

§ 16a JGG - der am 7. März 2013 in Kraft getreten ist - sieht vor, dass neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe auch Jugendarrest von bis zu 4 Wochen verhängt werden kann, um die Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht zu verdeutlichen, den Verurteilten aus einem Umfeld mit schädlichen Einflüssen herauszunehmen, die Bewährungszeit vorzubereiten sowie auf den Verurteilten erzieherisch einzuwirken, um die Erfolgsaussichten der Bewährung zu erhöhen.

Um diesem Auftrag im Einzelfall gerecht zu werden, wird in den beiden Jugendarrestanstalten München und Nürnberg, in denen zentral der Arrest nach § 16a JGG in Bayern vollstreckt werden soll, sukzessive ein Bündel von Maßnahmen angeboten werden, um auf die individuellen Defizite der Verurteilten adäquat reagieren zu können. Wegen der Kürze der im Dauerarrest zur Verfügung stehenden Zeit von nur maximal 4 Wochen liegt der Schwerpunkt auf solchen Maßnahmen, die auch kurzfristig umsetzbar sind. Beabsichtigt sind z.B. Maßnahmen zur Stärkung der Änderungsmotivation, zur Verminderung gewaltbegünstigender Einstellungen (Anti-Gewalt-Training - AGT), zur längerfristig strukturierten Freizeitgestaltung am Wohnort sowie Angebote zur Berufsorientierung, Arbeitstherapie, schulische Förderung, Informationsvermittlung oder Suchtberatung.

Um den durch den Arrest nach § 16a JGG entstehenden Mehrbedarf an Arrestplätzen aufzufangen und sicherzustellen, dass auch der normale Dauerarrest wie bisher zeitnah vollstreckt werden kann, wird die Wiederinbetriebnahme der früheren Jugendarrestanstalt in Landau an der Isar vorbereitet; die Wiedereröffnung kann voraussichtlich im Herbst erfolgen.

Dass für die neuen Aufgaben und die wiedereröffnete Jugendarrestanstalt auch zusätzliches Personal erforderlich ist, liegt auf der Hand und ich werde mich in den kommenden Haushaltsverhandlungen - auch im Interesse der rechtstreuen Bürger für entsprechende Mehrungen einsetzen, denn eine erfolgreiche Resozialisierung straffällig gewordener Täter ist der beste Opferschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL