Portrait von Beate Merk
Beate Merk
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Beate Merk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Roland W. •

Frage an Beate Merk von Roland W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

In den Interviews der letzten Tage haben Sie zwei Aussagen getroffen, die mich stutzig werden ließen:

(1) Sie stellten fest, dass die Staatsanwaltschaften unabhängig arbeiten würden und sie deren Arbeit auch nicht beeinflussen wollen würden, somit auch keine Verantwortung für deren Handeln oder Nicht-Handeln tragen würden.

(2) Sie stellten fest, dass Hr. Mollath nicht aufgrund seines Wahns oder Nicht-Wahns psychiatrisch untergebracht sei, sondern aufgrund seiner Gefährlichkeit.

Hierzu folgende Fragen: nach meiner Kenntnis sind die Staatsanwaltschaften bzw. Generalstaatsanwaltschaften hierarchisch und WEISUNGSGEBUNDEN dem Justizministerium unterstellt und Aufgabe des Justizministeriums ist nicht zuletzt die KONTROLLE von selbigen. Dies steht für mich in direktem Widerspruch zu (1) - zumal sie von diesem Weisungsrecht offenbar kürzlich Gebrauch gemacht haben, indem sie die Generalstaatsanwaltschaft veranlasst haben, zu beantragen, den Vorgang nochmals überprüfen zu lassen. Könnten Sie mir bitte diesen Widerspruch in ihren Aussagen auflösen?

Zum anderen ist Gefährlichkeit alleine - wie Ihnen sicherlich bekannt ist - kein Grund für eine Unterbringung in der Psychiatrie. Hierfür ist stets eine psychiatrische Erkrankung zwingende Voraussetzung, es ist also nicht richtig, dass das Vorliegen einer solchen Erkrankung völlig unerheblich sei. Wie kommen Sie daher zu der Aussage (2)?

Ich muss gestehen, dass ich mich als Bürger hier schon sehr auf den Arm genommen fühle und möchte meine - bereits 2010 anläßlich ihres Verhaltens in der Angelegenheit "Tennessee Eisenberg" öffentlich getroffene - Aufforderung nach ihrem Rücktritt auch an dieser Stelle nochmals mit Nachdruck wiederholen. Ich denke, dass dies der größte und einzige Verdienst wäre, den Sie dem Vertrauen der Bürger in unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie und unsere Justiz noch erweisen könnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. R. Weisser

Portrait von Beate Merk
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Weisser,

vielen Dank für Ihre Anfrage im Hinblick auf den Fall Gustl Mollath.

Ich vertrete als zuständige Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz stets die grundsätzliche Position, in laufenden Ermittlungsverfahren von Weisungen Abstand zu nehmen, obwohl ich rechtlich dazu befugt wäre.
Mit dem Fall Mollath wurde ich jedoch unter anderem durch den Bayerischen Landtag befasst, so dass ich mich ab dem Spätherbst 2011 auch persönlich mit dem Fall beschäftigt habe. Nachdem sich im Fall Mollath gravierende Hinweise ergaben, die Grundlage für ein Wiederaufnahmeverfahren sein könnten, habe ich die Staatsanwaltschaft gebeten, einen entsprechenden Antrag vorzubereiten.
Zutreffend weisen Sie darauf hin, dass nach der bei Herrn Mollath angewand-ten Vorschrift des § 63 des Strafgesetzbuches (StGB) niemand allein aufgrund seiner Gefährlichkeit untergebracht werden darf. § 63 StGB setzt vielmehr voraus, dass jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und von ihm infolge seines Zustandes weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Auf diese beiden Punkte (Erkrankung und Gefährlichkeit) habe ich bei meinen Äußerungen immer hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL