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Frage von Werner K. •

Frage an Beate Merk von Werner K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Justizministerin,

ich habe zufällig im Internet unter http://www.us-statisten.de/ lesen müssen, dass unsere „Gaststreitkräfte“ (die US-ARMY) über eine Casting-Firma Statisten sucht, mit denen sie „Kriegsspiele“ veranstalten will.
Dort ist u. A. zu lesen:
Gesucht werden Statisten für Rollenspiele bei Trainingseinsätzen der U.S. Army. Durch die Statisten wird die Zivilbevölkerung in Krisengebieten dargestellt. Dadurch wird ein realitätsnahes Übungsszenario für die Soldaten und somit eine optimale Vorbereitung für deren Auslandsmissionen erreicht.
Solche Übungen finden hauptsächlich auf Truppenübungsplätzen in Bayern statt, somit ist es auch ein Thema, das die bayerische Politik interessieren sollte

Hierzu meine Fragen:
Ist es im Rahmen der deutschen Gesetze erlaubt, Zivilisten für Manöver zum Zwecke der Kriegsführung einzusetzen.
Sind solche Übungen mit Zivilisten nicht als Kriegsvorbereitungen anzusehen, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind?
Wird hier nicht die Menschenwürde verletzt, wenn Zivilisten „Feinde“ für die US-ARMY spielen müssen?
Wer garantiert dafür, dass Zivilisten (oder Statisten) während solcher Übungen menschenwürdig behandelt werden?
Ich kann mich erinnern, dass die Bundeswehr ähnliche Übungen während des Kosovo-Krieges abgehalten hat, dort waren die „Feinde“ allerdings maskierte Bundeswehrangehörige!
Auf Ihre Antwort hier im Abgeordnetenwatch bin ich gespannt.

Mit friedlichen Grüßen
Werner Kopper

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kopper,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Februar 2010, in der Sie Ihre Beunruhigung über die Suche nach deutschen Zivilisten für Rollenspiele im Rahmen von Trainingseinsätzen der U.S. Army in Deutschland ausdrücken. Ich kann Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
Um ein realitätsnahes Übungsszenario darstellen zu können, benötigen die U.S. Streitkräfte wohl Personen, die bereit sind, sich gegen Entgelt als Statisten bei Trainingseinsätzen zur Verfügung zu stellen. Eine derartige Tätigkeit ist selbstverständlich freiwillig und wird im Rahmen eines entgeltlichen Vertrages übernommen. Die Betroffenen gehen eine privatrechtliche Rechtsbeziehung zu einer deutschen Gesellschaft ein, die den Einsatz organisiert. Derzeit findet insoweit, wie bereits in vergangenen Jahren, eine öffentliche Ausschreibung durch die U. S. Army statt. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Selbstverständlich müssen bei Vertragsabschluss sowie bei Durchführung der Übungseinsätze die maßgeblichen Vorschriften der deutschen Rechtsordnung eingehalten werden. Anhaltspunkte dafür, dass bei derartigen Trainingsszenarien die eingesetzten Statisten körperlich, psychisch oder in sonstiger Weise unangemessen oder gar menschenunwürdig behandelt würden, sind in keiner Weise ersichtlich. Das Verfahren wird durch die U.S. Army bereits seit mehreren Jahren in dieser Form praktiziert. Beanstandungen oder Beschwerden sind der Bayerischen Staatsregierung bislang nicht bekannt geworden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Beate Merk, MdL