Antwort ausstehend von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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(...) Alkoholhaltige Getränke sind Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und fallen daher nicht unter das Arzneimittelgesetz (§ 2 Abs. (...)
Sehr geehrter Herr Rybaczyk,
(...) es mag Ihnen spitzfindig erscheinen, aber so ist nach Auffassung meines Ministeriums die Rechtslage: Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen nach Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind deshalb zulassungspflichtig. (...)