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Barbara Steffens
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Frage von Dennis R. •

Frage an Barbara Steffens von Dennis R. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Steffens.

Vielen Dank für Ihre Antwort:

http://www.abgeordnetenwatch.de/barbara_steffens-231-40141--f323545.html#q323545

Leider beziehen Sie sich nicht auf meine Frage. In meiner Frage habe ich nicht von einem Verbot gesprochen und auch nicht vom urteil des VG Dusseldorf, welches ich kenne. Ich sprach davon und das haben Sie in Ihrer Antwort wiederholt, dass es nicht bei Ihnen liegt eine Substanz als Arztneimittel einzustufen. Sie können ledichlich einen auftrag geben diese Substanz von den entsprechenden Stellen daraufhin überprüfen zu lassen und eine Entscheidung abwarten. Bis heute gibt es aber keine offizielle Einstufung von Liquids mit Nikotin als Arztneimittel, auch nicht als Funktionsarztneimittel. Von daher ist Ihr Erlass unwirksam.

Wie rechtfertigen Sie daher den Erlass vom 16.12.2011?
Wer hat Sie befugt eine Substanz, in diesem Fall Liquids mit Nikotin, als Arztneimittel einzustufen?
Ist Ihnen bewusst, dass es werder eine Einstufung seitens Behörden, noch ein rechtsgültiges Urteil dazu gibt?
Was werden Sie unternehmen wenn der erste Händler, nach Besuch des Ordnungsamtes klagt und gewinnt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rybaczyk,

gerne beantworte ich auch Ihre zusätzliche Frage.
Sie schreiben, dass Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts kennen. Dann werden Sie dort auch gelesen haben, dass ich durchaus zu den von mir veranlassten Maßnahmen befugt bin und es keiner weiteren Rechtfertigung meiner Entscheidung bedarf. Im Übrigen können Sie die Hintergründe meiner Entscheidung in den Antworten auf die zahlreichen Fragen zum Thema bei Abgeordnetenwatch nachlesen.

Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens