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Sehr geehrter Herr Scholz,
gerne antworte ich auf Ihre Frage.
Der Unterschied liegt darin, dass eine staatlich autorisierte und von Herstellern unabhängige Behörde die Inhaltsstoffe überprüft.
Mit freundlichen Grüßen
(...) Ich kenne keine. Tabak ist aber, wie schon mehrfach erklärt vom Arzneimittelgesetz ausgenommen. (...)
(...) NRW steht hier auch nicht allein. In mehreren anderen Bundesländern (Thüringen, Bremen, Bayern) wurde bereits auf das Verbot des Handels mit nikotinhaltigen Liquids hingewiesen. (...)