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Barbara Steffens
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Frage von Jürgen P. •

Frage an Barbara Steffens von Jürgen P. bezüglich Gesundheit

sehr geehrte frau steffens

Es wäre schön mir die folgende Frage zu beantworten:

warum fallen hochprozentige alkoholische Getränke ihrer Ansicht nach als Funktionsarzneimittel unter das Arzneimittelgesetz (AMG)?
Und falls nein - warum nicht?

Ich würde mich einer Antwort ihrerseits freuen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Perschel,

gerne beantworte ich Ihre Frage:
Alkoholhaltige Getränke sind Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und fallen daher nicht unter das Arzneimittelgesetz (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AMG).

Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens