
(...) In Lagerstätten außerhalb von Schiefer- und Kohleflözgestein wird das sogenannte „konventionelle“ Fracking zum Teil seit den 1960er Jahren eingesetzt und darf schon nach derzeit geltendem Berg- und Wasserrecht keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen. Hier sollen zusätzliche Regelungen eingeführt werden - die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab. (...)