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Bärbel Bas
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Frage von Heiner H. •

Sollten MdB verpflichtet werden, wenn sie in Debatten konkrete Behauptungen aufstellen und diese anschließend auf im Netz veröffentlichen, Ihre Quellen anzugeben, um Desinformation zu verhindern?

Sehr geehrte Frau Bas.
Der MdB Baumann (AfD) hat in einer Rede im Bundestag am 10.10.2025 ( Protokoll 20/191) behauptet, dass 50000 Vergewaltigungen durch Flüchtlinge passiert wären. Die Zahl ist frei erfunden und durch keinerlei Polizeistatitiken zu belegen. Diese Rede wurde natürlich trotzdem auf verschiedenen Plattformen anschließend im Netz verbreitet.
Als Bürger erwarte ich von gewählten Abgeordneten, dass sie keine Falschinformationen verbreiten! So eine Handlung schädigt unser demokratisches System und das Ansehen des Bundestages.
Ich würde es begrüßen, dass so ein Verhalten von MdB durch das Präsidium des Deutschen Bundestages sanktioniert würde und die Abgeordneten verpflichtet werden für Tatsachenbehauptungen ihre Belege/Quellen in den von ihnen veröffentlichten Beiträgen auf Sozial Media zu veröffentlichen, damit man als Bürger die Möglichkeit hat diese Behauptungen zu prüfen, bzw. Falschinformationen zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Heiner H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Ich stimme Ihnen grundsätzlich zu: Desinformation ist eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt – und auch für unsere Demokratie. Sie wird oft gezielt eingesetzt, um geopolitische, radikale oder antidemokratische Interessen zu fördern. Gerade beim Thema Migration werden häufig gezielt Falschinformationen verbreitet und damit die Meinungsvielfalt beeinträchtigt.

Zu Ihrer Kritik an der Debatte vom 10. Oktober möchte ich anmerken, dass ich die Redebeiträge der Abgeordneten inhaltlich nicht bewerte. Als Bundestagspräsidentin ist es meine Aufgabe, die Plenarsitzungen „gerecht und unparteiisch“ zu leiten – so legt es die Geschäftsordnung des Bundestags fest. Widerspruch in der Sache ist die Aufgabe der nachfolgenden Rednerinnen und Rednern, die in der Regel sehr entschieden reagieren.

Die Sitzungsleitung schreitet nur bei Verstößen gegen die Ordnung und Würde des Bundestages ein, etwa bei beleidigenden oder hetzerischen Äußerungen sowie persönlichen Angriffen. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: 

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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