(...) Ich unterstütze daher die Position meines Kollegen Karl-Heinz Florenz MdEP, der Mitglied im Gesundheitsausschuss ist und sich bereits mit dem Richtlinien-Entwurf befasst hat, zuerst festzustellen, welche gesundheitlichen Auswirkungen das elektronische Rauchen hat. Danach dann kann die E-Zigarette entweder als Genussmittel, als Tabakprodukt oder als Medizinprodukt eindeutig eingeordnet werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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