(...) Grundsätzlich müssen Unternehmer nach § 18 Umsatzsteuergesetz (UStG) eine Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr abgeben. Wird das Unternehmen eingestellt, entfällt die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldung und es ist für das Jahr der Einstellung des Unternehmens letztmalig eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. (...)
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