(...) Um eine Beeinflussung vor der Wahl zu vermeiden und die Unabhängigkeit jedes Mitgliedes der Bundesversammlung zu bewahren - die erkorenen Mitglieder der Bundesversammlung sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden - erfolgt die Wahl des Bundespräsidenten (gemäß Art. 54 Abs. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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