(...) Auch die Bundesregierung hat die E-Zigarette kürzlich als Arzneimittel eingestuft, das nur in Apotheken erworben werden darf. In ihrer Begründung verweist sie auf das geltende Tabak-, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, demzufolge die Überwachung der Vorschriften den Ländern obliegt. (...)
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