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Astrid Freudenstein
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Frage von Bernd S. •

Frage an Astrid Freudenstein von Bernd S. bezüglich Soziale Sicherung

Rentenbeiträge für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Sehr geehrte Frau Dr. Freudenstein.

ich habe eine Schwester, die aufgrund einer geistigen Einschränkung mit einem Grad von 90 % schwerbehindert ist. Ich selbst habe die Vorsorgevollmacht von ihr und kümmere mich um ihre Angelegenheiten. Nunmehr ist sie Rentnerin geworden und bekommt eine Rente von etwa 270 Euro.
Sie war zeitlebens als Hauswirtschaftshilfe, zunächst in einem Kindergarten, später in einem Altenheim tätig. Aufgrund des Engagements unserer Eltern ging sie nie in eine WfbM. Nunmehr stelle ich fest, dass behinderte Menschen, die eine WfbM. besuchen, wesentlich höhere Rentenansprüche erwerben. Soweit ich das nachlesen konnte, werden für diese Menschen Rentenbeiträge aus Bundesmitteln eingezahlt, sicher mit dem Ziel diesem Personenkreis eine höhere Rente zukommen zu lassen.
Meine Frage an Sie ist:
Warum will der Gesetzgeber, dass Menschen mit Behinderung dann, wenn sie eine WfbM besuchen in dieser Weise bevorzugt werden, bzw. diejenigen, die aufgrund des Engagements von Angehörigen es geschafft haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ihren Platz zu finden, derart benachteiligt werden? Immerhin haben ja letztere, indem sie keinen Platz in einer Wfbm in Anspruch genommen haben, der Gesellschaft mehrere hunderttausend Euro erspart.
Ist es Absicht des Gesetzgebers, dass Engagement bestraft wird und ist es Absicht des Gesetzgebers, behinderte Menschen in eine WfbM zu zwingen?
Mit freundlichem Gruß
Bernd Schumann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Tatsächlich ist die Beschäftigung in einer WfbM nur für voll erwerbsgeminderte Menschen vorgesehen. Sie können wegen ihrer Erwerbminderung nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten und nutzen deshalb die Werkstatt oder den Integrationsbetrieb. Damit diese Menschen nicht auf Grund ihrer Erwerbsminderung auch Altersarmut befürchten müssen, werden für sie Beiträge auf der Grundlage eines gesetzlich festgelegten pauschalen Entgelts gezahlt. Das finde ich richtig, denn diese Menschen brauchen unser aller Unterstützung.

Auf den speziellen Rentenfall Ihrer Schwester kann ich nicht näher eingehen, ohne dass ich genauere Kenntnisse von ihrer Erwerbsbiografie habe. Der GdB alleine hat in dieser Frage keine Aussagekraft.

Es ist aber auch unserer politischer Wille die Inklusion am allgemeinen Arbeitsmarkt voranzutreiben. Deshalb wollen wir im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes über die Möglichkeiten sprechen, wie wir mehr Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben lassen können. Ihre Problembeschreibung wird in dieser Diskussionen eine Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Freudenstein MdB