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Astrid Freudenstein
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Frage von Bernd S. •

Frage an Astrid Freudenstein von Bernd S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Freundenstein,

mit Erstaunen habe ich registriert, dass die mit vielem Getöse eingeführte "Mütterrente" an den Ärmsten vorbei gegangen ist? Bei BezieherInnen von Grundsicherung werden die Einkommen aus der "Mutterrente" im vollen Umfang mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet. Wurde nicht postuliert, der Gesetzgeber gerade diejenigen Frauen, die wesentliche Teile ihres Lebens mit Kindererziehung verbracht haben und deshalb gar keine oder nur geringe Rentenansprüche erwerben konnten einen Ausgleich für ihre Lebensleistung bekommen? Die Realität sieht so aus, dass eben nur diejenigen profitieren, die bereits einen Rentenbezug oberhalb des Grundsicherungssatzes haben. Die schlechter gestellten haben im Zweifelsfall nicht einen Cent mehr in der Tasche.
Meine Fragen an Sie sind:
 War Ihnen bekannt, dass die Mütterrente im vollen Umfang mit Grundsicherungsleistungen verrechnet wird und ist dieses Verfahren in Ihrem Sinne?
 Ist es Realität, dass bedingt durch dieses Anrechnungsverfahren Kosten der Grundsicherung aus dem Sozial-Budget verlagert werden in die Rentenkassen und geschieht dies mit Ihrer Billigung?
 Sind Sie dafür, das Gesetz, bzw. dessen Umsetzung beizubehalten, oder meinen Sie es müssten Veränderungen vorgenommen werden, um die von mir beschriebenen Auswirkungen zu verbessern?

Mit freundlichem Gruß

Bernd Schumann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei der so genannten Mütterrente handelt es sich um zusätzliches Einkommen, das demnach auch auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird. Sie kann also im Ergebnis dazu führen, dass man unter Umständen auf weniger oder gar keine Grundsicherung mehr angewiesen ist, wenn die Rente aufgrund der Kindererziehungszeit erhöht wird. Diese Regelung war bekannt und ist auf unser bewährtes Sozialversicherungssystem zurückzuführen.

Mit dem zusätzlichen Entgeltpunkt sorgen wir für eine gerechtere Anerkennung der Erziehungsleistung der Mütter und auch Väter. Sie profitieren zum allergrößten Teil davon. Die Umsetzung halte ich für systemkonform und sollte deshalb auch beibehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Astrid Freudenstein, MdB