
(...) Dem Deutschen Volk wird das Recht auf eine eigene Verfassung nicht verwährt und die Regierung verletzt auch nicht den Artikel 146, wie Sie es behaupten. Durch wiederholte Wahlen auf Bundes- und Landesebene hat das Deutsche Volk das Grundgesetz als gültige Verfassung indirekt anerkannt. Artikel 23 GG wurde am 3. (...)