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Armin Laschet
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Frage von Martina S. •

Wie ist es mit dem Gleichstellungsgesetz vereinbar, dass Ungeimpfte keine Lohnfortzahlung bekommen sollen? Der Impfstoff hat nur eine bedingte Zulassung. Wie darf es dann zu einer Ausgrenzung kommen?

ich bin geschockt über die Verhältnisse in Deutschland. Wie mit Ungeimpften umgegangen wird, hatten wir schon einmal in unserer Vergangenheit. Das sollte eigentlich nie wieder passieren. Für mich stellen sich folgende Fragen:
Was ist, wenn mich ein Geimpfter einen Ungeimpften angesteckt hat oder positiv war und dieser deshalb in Quarantäne muss?
- Der Impfstoff hat doch nur eine bedingte Zulassung, warum ist es dann rechtens die Lohnfortzahlung zu verweigern, wenn man nicht geimpft ist (offiziell gibt es keinen Impfzwang)?
- Wer haftet, wenn sich Menschen durch diese Regelung zum Impfen genötigt fühlen und Nebenwirkungen, vielleicht sogar schwere haben sollten oder versterben? Mrna-Impfstoffe sind völlig neu und jeder, der sich impfen lässt, ist ein Proband, was er ja auch unterschreiben muss.
- Wie ist diese Regelung mit dem Gleichberechtigungsgesetzt vereinbar? Wie würde ein Gericht entscheiden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

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