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Armin Laschet
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Frage von Peter P. •

Ist es nicht ein Justizskandal, dass eine Staatsanwaltschaft das Ministerium von Scholz durchsuchen ließ, nur, weil es zwei Namen von Mitarbeitern einer untergeordneten Behörde wissen wollte?

Erging der Durchsuchungsbeschluss des Gerichts wirklich, um festzustellen "ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in Entscheidungen der FIU eingebunden waren", wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück in ihrer Pressemitteilung kundtat? Laut Medien soll der Beschluss ganz anders lauten(vgl. z.B. Tageschau.de).

Darf sich das BMF bzw. der Staatssekretär nicht gegen eine möglicherweise falsche Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft verteidigen?Wenn ja, darf dieselbe Staatsanwaltschaft dann auch noch ein Strafverfahren gegen den Staatssekretär eingeleiten?

Wenn es hier tatsächlich nur darum ging zwei Namen einer untergeordneten Behörde(FIU) zu erfahren, war die Durchsuchung meiner Meinung nach nicht verhältnismäßig, also klar rechtswidrig, weil es andere geeignete,aber mildere Möglichkeiten gegeben hätte, um an die Namen zu kommen. Z.B. eine Zeugenbefragung.Sollte man nicht ein Strafverfahren gegen den betreffenden Staatsanwalt einleiten?

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