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Anton Friesen
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Anton Friesen von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Friesen,

Ihre Partei hat sich in der Transplantationsdebatte für gesetzliche Änderungen ausgesprochen, insbesondere was die Qualifikation des Personals, die Effizienz der Strukturen und die Transparenz des gesamten Handlungs- und Prozessablaufs etc. betrifft.

Die SZ berichtet am 18.02.2014 vom einem Mitarbeiter eines Konsiliarteams, der schon im Jahr 2004 festgestellt hatte, wie häufig Ärzte Menschen fälschlicherweise für tot erklären. In rund 30 Prozent der Fälle konnte ein Zweitgutachter zur Hirntodfeststellung, die Diagnose seiner Kollegen nicht bestätigen.

Weiter wird berichtet, dass in deutschen Krankenhäusern Patienten oft fälschlicherweise für Hirntod erklärt werden. DSO-Mitarbeiter nehmen die falsche Diagnostik einfach hin und leiten die Organspende ein", sagte ein Insider der SZ. Eine frühere DSO-Mitarbeiterin bestätigt dies: "Den Mut, sich mit den Fachärzten anzulegen, haben die wenigsten", sagt sie. Laut dem Artikel wurden in mehreren der SZ vorliegenden Fällen der Hirntod bestimmt, obwohl die Patienten gerade erst mit starken Schmerzmitteln wie Sufentanil oder Propofol betäubt worden waren. Diese müssen aber zum Beispiel bei der Diagnose zwingend ausgeschlossen sein.
Die Ausbildung der Ärzte hat ein starkes Qualitätsdefizit", sagt der Transplantationschirurg Gundolf Gubernatis, der früher geschäftsführender Arzt der DSO war. Dabei sei die Verlässlichkeit doch unabdingbar: "Tot oder nicht tot - keine andere Feststellung in der Medizin verlangt doch so viel Genauigkeit", sagt er.
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/falsche-todesdiagnosen-in-krankenhaeusern-aerzte-erklaeren-patienten-oft-faelschlich-fuer-hirntot-1.1891373

Wurden Konsequenzen im strafrechtlichen Bereich aus den Schilderungen abgeleitet?
Sind die Forderungen Ihrer Partei geeignet, dieses jegliches Vertrauen in die Transplantationsmedizin zerstörende Gebahren, zu beenden?
Wurden die Forderungen Ihrer Partei (s.o.) als Gesetz beschlossen, falls nein, warum nicht?

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Die Fehleranfälligkeit der Feststellung des Hirntodes wurde von der AfD gesehen. Die Fraktion hat auf dieses Problem reagiert. Sie hat als "Vertrauenslösung" am 26.06.2019 einen eigenen Antrag ins Plenum eingebracht (Drucksache 19/11124), welcher auch das Ziel verfolgt, die Qualität der Hirntoddiagnostik zu verbessern. In dem Antrag wird unter anderem auf die in der letzten Zeit aufgetretenen Skandale bei der Hirntodfeststellung mit der Forderung reagiert, dass in Entnahmekrankenhäusern einheitliche spezifische Qualitätsstandards und Verfahrensanweisungen für die Tätigkeit des/der Transplantationsbeauftragten entwickeln werden, die von der zuständigen Landesbehörde genehmigt werden und deren Einhaltung von der zuständigen Landesbehörde überwacht werden. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Gesundheit zur weiteren Beratung verwiesen.

Ob in Folge der von Ihnen angesprochenen Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung vom 18.02.2014 strafrechtliche Konsequenzen gezogen wurden, ist mir nicht bekannt. Jedoch kam es wegen Unregelmäßigkeiten bzw. Manipulationsverdacht bei der Organvergabe in der Vergangenheit durchaus zu strafrechtlichen Konsequenzen (OLG Braunschweig, Beschl. v. 20.3.2013 – Ws 49/13).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anton Friesen