(...) Kinderbetreuungskosten Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird deutlich vereinfacht, da es ab 2012 auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern (Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung) nicht mehr ankommt. Es wird auch keine komplizierte Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben mehr geben. (...)
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