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Antje Tillmann
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Frage von Rosemarie H. •

Frage an Antje Tillmann von Rosemarie H. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Tillmann,
mit den Stimmen aller Länder hat der Bundesrat mehrfach einen Entschliessungsantrag zugunsten geschiedener Frauen im Osten angenommen. Was die unzureichende Alterssicherung von zu DDR-Zeiten und bis zum 31.12.91 geschiedener Frauen betrifft müssen die Ergebnisse einer Überprüfung vorgelegt werden, ob und wie den Frauen zu helfen ist. Es wird Zeit, dass die Ungerechtigkeiten im Rentenrecht zwischen Ost und West zügig beseitigt werden. Vielen vor dem 01.02.92 geschiedenen Frauen aus der ehem. DDR erhalten keinen Versorgungsausgleich. Diese Frauen haben sich in all den Jahren für ihre Familie eingesetzt, genauso wie die nach dem 01.02.92 Geschiedenen. Hier liegt eindeutig eine Schwäche des § vor.
Das Gesetz müsste geändert und eine Angleichung vorgenommen werden. Warum soll es den geschiedenen Männern viel besser gehen als uns Frauen. Sie profitieren bereits die ganzen vorhergegangenen Jahre. Was hat das mit "Enteignung" zu tun, die Frauen standen in den vergangenen Jahre viel schlechter da.
MfG R. Happ

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Sehr geehrte Frau Happ,

gerade was die Lage von ostdeutschen Rentnerinnen betrifft, die vor dem 01.01.1992 geschieden wurden, hat das Land Thüringen zusammen mit Sachsen eine Anzahl von Anstrengungen vorzuweisen, die auf eine Verbesserung der rentenrechtlichen Situation hinwirken wollten. So ist in etwa der Bundesratsantrag aus dem Jahre 2000 oder der Entschließungsantrag von 2002 zu nennen. Staatssekretär Maaßen erklärte bereits damals: „Die Bundesregierung ist gegenüber den Ländern in der Bringschuld und muss noch in dieser Wahlperiode handeln. Daher hoffe ich, dass die Thüringer Initiative dazu führen wird, bestehende Ungerechtigkeit im Rentenrecht zwischen Ost und West zügig zu beseitigen.“

Vor gut einem Jahr beantragte daraufhin das Land Sachsen unter der Bundesratspräsidentschaft von Dieter Althaus die Entschließung des Bundesrates „Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der im Beitrittsgebiet vor dem 01.01.1992 Geschiedenen“ nachdem die von der Bundesregierung eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe zwar drei Modellvorschläge erarbeitet hatte, die Bundesregierung jedoch nicht gesetzgeberisch tätig geworden war. Mit dieser Entschließung fordert der Bundesrat die Regierung abermals mit Nachdruck auf, eine befriedigende Lösung zu finden und eine Gesetzesänderung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antje Tillmann

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