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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Sebastian B. •

Frage an Antje Tillmann von Sebastian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

Zwei Anmerkungen/Fragen habe ich an Sie:

1) Ich teile die Einschätzung in Ihren Antworten vom 7.6. ausdrücklich nicht:

In meinen Augen versucht die große Koalition, die Menschen im Lande für dumm zu verkaufen. Als ob es den Menschen beim Thema "Privatisierung" nur um eine materielle Beteiligung von Privaten an der Infrastrukturgesellschaft ginge.

a) Ja, die materielle Privatisierung wurde (unmittelbare und mittelbare Beteiligung) im GG ausgeschlossen. Das wollte das BMF so nicht und ich gratuliere der SPD in so fern, dass sie sich durchsetzen konnte.

b) die formelle Privatisierung wurde umgesetzt mit für den Bürger völlig undurchsichtigen Folgen für die parlamentarische Kontrolle. Sie als Parlamentarier könnten hier und MÜSSTEN hier für Aufklärung sorgen, entlang der §§ des GG und der Begleitgesetze. Warum tun sie das nicht von sich aus?

c) die funktionale Privatisierung - also die Beauftragung privater Unternehmen durch den Staat, zuvor staatliche Aufgaben zu übernehmen, wurde nicht ausgeschlossen. Diese ist nachweislich teurer (siehe BRH, siehe Kapital-Renditen von Vinci, Abertis etc). Und das ist für mich die größte Lüge des Jahres. Ja, sie haben die ÖPP beschränkt auf Abschnitte unter 100km. Die bisherigen ÖPP-Projekte sind jedoch nicht größer - die neue Gesetzeslage ist also keine Einschränkung ggü. dem Status quo. Könnten Sie das den Menschen bitte erklären? Der Querschnitt der Bevölkerung möchte auch keine kostspieligen ÖPP!

2) In einer Antwort vom 30.5. sprechen Sie von transparenten Gesetzgebungsverfahren. Im Sinne der Transparenz bitte ich Sie, mir (oder besser noch der Öffentlichkeit) den im Handelsblatt vom 25.4. beschriebenen "Brandbrief" von BDI, DIHK und dem deutschen Verkehrsforum zur Verfügung zu stellen. Darin sollen angeblich alle Abgeordneten des BT mit Nachdruck auf eine Öffnung der Infrastrukturgesellschaft für Private aufgefordert worden sein. Das möchte ich gerne verifizieren.

Vielen Dank!
Sebastian Bucher

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Sehr geehrter Herr Bucher,

mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Es wird dabei weder eine Privatisierung unserer Autobahnen noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. Auch eine Beteiligung von Dritten/Privaten an der Gesellschaft wird gesetzlich ausgeschlossen. Der Bund bleibt grundgesetzlich abgesicherter Eigentümer.

Keine Beteiligung privater Investoren
Die Privatisierungsdebatte wurde durch die vom ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Gabriel eingesetzte Fratzscher-Kommission ins Rollen gebracht. Die von der Kommission präferierte Infrastrukturgesellschaft sah eine stärkere Beteiligung von privaten Investoren vor. Diskutiert wurde u.a. eine Organisationsform mit direkter privater Beteiligung. Die Union hat die Debatte um eine direkte Privatbeteiligung hingegen zu keinem Zeitpunkt befeuert.

ÖPP weiterhin möglich
Richtig ist, dass ÖPP-Projekte auf einzelnen Streckenabschnitten weiterhin möglich bleiben. Eine Einschränkung des Status quo war nicht vorgesehen, dies entspricht im Übrigen auch unseren Festlegungen im Koalitionsvertrag, indem wir ÖPP als weitere Beschaffungsmaßnahme nutzen, wenn Projekte hierdurch wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Im Rahmen der Kompromissfindung mit der SPD haben wir uns jedoch darauf verständigt, einen Ausschluss von sogenannten „Netz-ÖPP“ im Grundgesetz festzuschreiben.

Parlament bleibt eingebunden und kontrolliert
Dabei bleibt die parlamentarische Kontrolle gewahrt: So wurden Regelungen getroffen, um das Parlament bei der Gründung der Gesellschaft eng einzubinden und ihm weitreichende Informations- und Kontrollrechte zu gewähren. Dies geschieht u.a. durch die parlamentarische Zustimmungspflicht zum Gesellschaftsvertrag sowie zum fünfjährigen Finanz- und Realisierungsplan. Die Kontrolle der Gesellschaft wird durch Vertreter des Bundestags im Aufsichtsrat sowie einem Auskunftsrecht des für die Beteiligungsführung zuständigen Gremiums des Deutschen Bundestags sichergestellt. Der Bundesrechnungshof erhält zudem weitrechende Kontrollrechte bei der Gesellschaft und seinen Tochtergesellschaften.

Ich bitte um Verständnis, dass ich etwaige an mich gerichtete Korrespondenz nicht ohne Erlaubnis des Absenders öffentlich machen kann. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, sich direkt mit dem Absender in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann MdB

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