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Frage von Daniela L. •

Frage an Antje Tillmann von Daniela L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Tillmann,

im September 2009 wurde ich durch die Geburt meiner Zwillinge zum 5.und 6.Mal Mutter. Bei der Beantragung der Geburtsurkunde für meine Kinder beriet der Standesbeamte über die Möglichkeit der Beantragung einer Ehrenpatenschaft für unser sechstes Kind. Wir nahmen dieses Angebot an und füllten den entsprechenden Antrag aus. Im April 2010 erkundigte ich mich dann bei dem selbigen Standesamt, ob denn eine Bearbeitung stattgefunden hätte. Dort lagen jedoch die Anträge noch vor, da diese wegen des nicht beschlossenen Haushaltes für Thüringen zurückgehalten werden sollten. Mittlerweile sind meine Kinder schon 1 Jahr alt und ich habe noch immer keine Antwort auf meinen Antrag bekommen.

Ich würde jetzt gern von Ihnen wissen, warum die Politiker Thüringens nicht in der Lage sind, auf die wartenden Eltern zuzugehen und zu erklären,warum es nicht möglich ist, für die wenigen 6.Kinder diese kleine Aufmerksamkeit aufzubringen! Für keines meiner Kinder habe ich vom Land oder der Gemeinde zur Geburt eine Zuwendung in irgend einer Form erhalten. In anderen Bundesländern ist es möglich, zur Geburt eines jeden Kindes ein Begrüßungsgeld zu bekommen. Hier wird nicht einmal anerkannt, das man 6 Kinder großzieht. Ich finde das ehrlich gesagt sehr traurig.

Ich kann auch nicht nachvollziehen,warum der Antrag überhaupt in den Standesämtern und im Internet bei der Thüringer Staatskanzlei angeboten wird, wenn dieser dann nicht zur Bearbeitung kommt.

MfG D. Lötel

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Sehr geehrte Frau Lötel,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Es tut mir leid, dass es für Sie so mühselig ist, eine Patenschaft zu erlangen. Wie Sie richtig geschrieben haben, ist für die Frage der Ehrenpatenschaften die Thüringer Staatskanzlei beziehungsweise die Landratsämter verantwortlich. Ich habe mich bei der Thüringer Staatskanzlei erkundigt. Dort wurde mir gesagt, dass man Ihrem Anliegen jetzt zügig nachkommen wolle. Wenn Sie mir per E-Mail Ihre Kontaktdaten zukommen lassen ( antje.tillmann@bundestag.de ), werde ich diese an die zuständige Mitarbeiterin in der Staatskanzlei weiterleiten, die sich dann umgehend bei Ihnen melden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antje Tillmann

P.S.: Sie haben ein Recht auf Anerkennung: Die gute Erziehung eines Kindes (noch mehr so vieler Kinder!) ist eine der wertvollsten Aufgaben unserer Gesellschaft!

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