(...) Die Polizei sowie die Justiz sind verpflichtet, allen Verdachtsmomenten gewissenhaft nachzugehen. Die vorhandenen Instrumentarien der Strafverfolgung sind – mit Ausnahme einer notwendigen gesetzlichen Neuregelung der längerfristigen Speicherung von Verbindungsdaten – sehr gut geeignet, um effektiv gegen die Verbreitung, Herstellung und den Konsum von Kinderpornographie vorzugehen. (...)
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