Hallo Frau Kapek, ich hätte gerne einige Informationen zum Energieefizienzgesetz von Wohnhäusern. Wer genau ist verantwortlich für diese Gesetz und welche Verbesserungen sind evtl. geplant?
Wir wohnen in einem Altbau der Gewobag in Berlin. Vor elf Jahren wurde eine Gasetagenheizung eingebaut. Leider sehr schlampig, keine Dämmung in den Heizkörpernischen, auch die alten Abgaslöcher in den Aussenwänden wurden nicht ordentlich aufgefüllt, Heizungsrohrkanäle nicht gedämmt, etc. pp.. Auch die Giebelwände wurden nicht gedämmt, wegen Grundstücksgrenzen, obwohl dies in Berlin genehmigt wäre. Dies sind nur einige Beispiele, die unser Haus eigentlich zu einem Energieeffizienzträger der untersten Kategorie qualifiziert. Unser Haus hat allerdings die zweitbeste Einstufung laut Betriebskostenabrechnung, heißt 10% zahlt die Gewobag 90% die Mieter. D. h. Sparsame Mieter werden bestraft. Unsere Abrechnungen im Haus gehen drastisch auseinander, wer normal heizt zahlt etwa das 10 fache. Die Gewobag ist fein raus und hat keinerlei Anreize das Haus energieeffizienter auszustatten. Fazit: ein schlampiges Gesetzt, welches der Energieeffizienz diametral entgegensteht, mehr schadet als nützt.
Lieber Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Da ich selbst fachpolitisch für den Themenbereich Mobilität und Verkehr zuständig bin, habe ich bezüglich Ihres Anliegens Rücksprache mit Kolleg*innen in der Grünen Fraktion genommen, die sich speziell in der Miet- und Energiepolitik auskennen. Auf Grundlage ihrer Rückmeldungen bemühe ich mich, Ihre Frage bestmöglich zu beantworten:
Zum Energieeffizienzgesetz:
Das Energieeffizienzgesetz ist ein Bundesgesetz. Es ist im November 2023 in Kraft getreten und soll die Effizienz des Energieverbrauchs in ganz Deutschland verbessern. Dabei geht es jedoch nicht nur um (Wohn-)Häuser, sondern auch um den Energieverbrauch in anderen Sektoren.
Zur Betriebskostenabrechnung:
Die von Ihnen beschriebene Aufteilung der Betriebskosten stammt aus dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein bundesweites Gesetz, das seit Januar 2023 in Kraft ist. Es regelt, wie die CO₂-Kosten aus Heizung und Warmwasser zwischen Vermieter (z. B. Gewobag) und Mietern aufgeteilt werden. Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto mehr muss der Vermieter zahlen; je besser das Gebäude, desto mehr zahlen die Mieter. Die Einstufung wird jedoch nicht an der Energieeffizienzklasse (A-H) festgemacht, sondern am CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Deshalb kann die Einstufung bei der Aufteilung der Betriebskosten von der Energieeffizienzklasse abweichen, wie es bei Ihnen der Fall ist.
Erwartbare Verbesserungen:
So wie ich Ihre Nachricht verstehe, sind für Sie ja insbesondere der schlechte Gebäudezustand und die dadurch vermutlich hohen Heizkosten problematisch. Da besteht jedoch tatsächlich aus zwei Richtungen Hoffnung auf eine Verbesserung: Einerseits gibt es eine neue EU-Richtlinie, die Energy Performance of Buildings Directive, die bis Mai diesen Jahres in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie besagt, dass bei Renovierungen zunächst diejenigen Häuser berücksichtigt werden müssen, die die schlechteste Energieeffizienz aufweisen. Darunter sollte demnach auch Ihr Haus fallen. Andererseits hat das Land Berlin im Januar einen Klimapakt mit seinen Landesunternehmen unterzeichnet. Darin wird konkret festgelegt, dass die Gewobag die oben genannte EU-Richtlinie berücksichtigt und bis 2030 insgesamt 272 Millionen Euro in Dämmung und Umstellung von Heizungsarten investiert. In diesem Zuge sollte auch eine entsprechende Sanierung Ihres Gebäudes erfolgen.
Mit herzlichen Grüßen
Antje Kapek

