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Frage von Claudia L. •

Frage an Antje Blumenthal von Claudia L. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

mich quält die Frage, warum die Politik so stur an jugendgefährdenden Inhalten von TV-Sendungen, wie sie z.B. auf MTV gezeigt werden, vorbeischaut.

Ich habe durch "abgeordnetenwatch.de" von Politikern erfahren, wie ich mich über solche Inhalte beschweren kann. Informationen, die mehr als ernüchternd für jeden Privatmenschen sind.

Meine Frage stellvertretend an Sie, da sie im Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen & Jugend tätig sind:
Gibt es nicht irgendetwas seitens der Politik, um zu verhindern, dass menschenverachtende, und -unwürdige Sendungen deren Zielgruppe Jugendliche sind, gezeigt werden.

Ich möchte Sie und ihre Kollegen inständig bitten, sich Sendungen wie "Jackass" oder "Fist of Zen" einmal anzuschauen.

Bitte sehen Sie sich an wie zwei Junge Männer wetten, über mehrere Tage so viel Bier zu trinken, bis einer sich übergeben muß. Als einer quasi ohnmächtig wird, steckt sich der andere den Finger in den Hals und erbricht neben dessen Gesicht, um die Wette zu gewinnen.

Es gibt den § 4 II 1 Nr. 3 JMStV, der Sendungen verbietet, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsformen des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.

Dieser Paragraph ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist. Wer wird im Ernst glauben, dass es damit getan ist, solche Sendungen nach 21.00 Uhr zu senden?
Tausende von Minderjährigen haben einen eigenen Fernseher in ihrem Zimmer und schauen diese Sendungen.

Ist es tatsächlich so, dass dies alles niemanden kümmert?
Wie soll ich den Politikern noch abnehmen, dass sie es mit der Werteerziehung und dem Jugendschutz wirklich ernst meinen?

Im Wahljahr 2005 konnte ein Werbespot der Pogo-Partei in kürzester Zeit verboten werden. Meines Wissens ging die Initiative von Politikern aus. Klar, es war ja Wahl!

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Lux

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lux,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de. Die Thematik des Jugendmedienschutzes beschäftigt den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem auch ich angehöre, immer wieder. Die Problematik die Sie in ihrem Schreiben geschildert haben, ist mir gut bekannt, deshalb schauen wir immer sehr genau hin und treffen unsere Entscheidungen mit Augenmaß.

Um die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz im Fernsehen und anderen Medien durchzusetzen, hat sich die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Aufgabe gemacht, Programminhalte privatrechtlicher Anbieter auf jugendschutzrechtliche Verstöße zu kontrollieren. Für weitergehende Informationen über die FSF empfehle ich Ihnen deren Internetseite http://www.fsf.de/index.html .

Die unterschiedlichen Programminhalte werden durch ein Gremium begutachtet und kontrolliert, dass nach verschiedenen Kategorien vorgeht. Zum einen sind es gerade Gewalt- und Sexualdarstellungen, zum anderen die Eignung für bestimmte Altersgruppen, die über den Sendeplatz entscheiden. Bei dieser Sendeplatz-Einordnung gehen die Fernsehanbieter von bestimmten Altersgruppen aus, die zu unterschiedlichen Zeiten fernsehen.

- Tagesprogramm (06.00–20.00 / Zuschauer unter 12 Jahren)
- Hauptabendprogramm (20.00–22.00 / Zuschauer ab 12 Jahren)
- Spätabendprogramm (22.00–23.00 /Zuschauer ab 16 Jahren)
- Nachtprogramm (23.00–06.00 / Zuschauer ab 18 Jahren)

Die verschiedenen Sendungen werden von der FSF in diese verschiedenen Kategorien eingeordnet und dürfen auch nur zu entsprechenden Zeiten gesendet werden. Es kann aber nicht im Sinne unserer Verfassung sein, die Jugendschutzbestimmungen derart auszuweiten, dass ein umfassendes Verbot einzelner Sendungen oder Inhalte zur gängigen Praxis wird. Gerade bei Sendungen wie Jackass, die mir durchaus bekannt ist, gilt es daher einen Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und Jugendschutz zu finden. Mit ist klar, dass Jugendliche sich nicht unbedingt an die Sendezeitenvorgaben der FSF halten und häufig auch nach 22 Uhr fernsehen. In diesen Fällen sind aber auch die Eltern aufgefordert, gemeinsam mit ihren Kindern über Programminhalte zu reden und den Medienkonsum ihrer Kinder zu kontrollieren. Dazu zählt auch, dass ein Empfangsgerät nicht in jedem Kinderzimmer, mit freiem, ungehinderten Zugang stehen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal