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Ansgar Schledde
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Frage von Markus H. •

Wollen Sie zukünftig öfter im neuen Kreistag Grafschaft Bentheim als zuvor sichtbar sein?

Ihre Präsenz ließ in der vergangenen Legislaturperiode deutlich zu wünschen übrig. Mich als Steuerzahler irritiert das, gleichwohl ich gehört habe, dass es sich mit dem Samtgemeinderat in Schüttorf ähnlich verhält.

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Antwort von AfD

Sehr geehrter Herr H.,

ja, ich möchte mich auch im neuen Kreistag aktiv einbringen und an den Sitzungen teilnehmen. Bei der Bewertung meiner bisherigen Anwesenheit sind allerdings die zeitlichen Überschneidungen mit meinen parlamentarischen Verpflichtungen zu berücksichtigen.

Seit November 2022 bin ich Mitglied des Niedersächsischen Landtages. Nach § 1 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages steht die Ausübung dieses Mandats im Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Zugleich besteht die Verpflichtung, an den Plenarsitzungen und den Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen, denen ich angehöre. landtag-niedersachsen.de

Die Plenartermine werden im Rahmen der Jahresplanung des Landtages unter Beteiligung des Ältestenrates frühzeitig festgelegt. Sie können deshalb grundsätzlich bereits bei der Planung kommunaler Sitzungstermine berücksichtigt werden. 

Die Termine von Kreistag und Rat kann ich als einzelnes Mitglied nicht einseitig bestimmen oder verlegen. Die Einberufung der kommunalen Vertretungen richtet sich nach § 59 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und den ergänzenden Regelungen der jeweiligen Geschäftsordnung. 

Ich habe wiederholt darum gebeten, die bekannten Sitzungstermine des Landtages bei der kommunalen Terminplanung zu berücksichtigen und Überschneidungen möglichst zu vermeiden. Eine solche Abstimmung ist jedoch nicht durchgängig gelungen. Bei konkreten zeitlichen Kollisionen habe ich meinen parlamentarischen Verpflichtungen den Vorrang gegeben und meine Verhinderung im Kreistag entsprechend mitgeteilt. Dabei ist mir bewusst, dass auch mit meinen kommunalen Mandaten eigenständige Verpflichtungen verbunden sind.

Für den Stadtrat Schüttorf halte ich ebenfalls eine frühzeitige und möglichst konfliktarme Terminplanung für erforderlich. Die Geschäftsordnung des Stadtrates sieht in § 1 Absatz 3 bereits eine Vorausplanung der Sitzungstermine für zwölf Monate und deren regelmäßige Fortschreibung vor. Aus meiner Sicht sollte diese Planung genutzt werden, um bekannte parlamentarische Verpflichtungen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Stadt & Samtgemeinde Schüttorf

Zum Samtgemeinderat Schüttorf: Zum damaligen Zeitpunkt war aus meiner Sicht keine hinreichend verlässliche Abstimmung mit meinen Verpflichtungen im Landtag erreichbar. Unter diesen Rahmenbedingungen sah ich mich nicht in der Lage, beide Mandate in dem von mir angestrebten Umfang wahrzunehmen. Deshalb habe ich mein Mandat im Samtgemeinderat im Dezember 2022 niedergelegt. Die Rahmenbedingungen haben sich aus meiner Sicht inzwischen verbessert. Meine Mandate im Stadtrat Schüttorf und im Kreistag habe ich seinerzeit beibehalten; im Kreistag bin ich als Fraktionsvorsitzender tätig.

Für die neue Wahlperiode ab November 2026 werde ich mich erneut frühzeitig an den Landrat und die zuständigen Stellen in Schüttorf wenden, um eine möglichst verlässliche Terminabstimmung zu erreichen. Dabei geht es mir nicht darum, sämtliche kommunalen Termine meinen persönlichen Wünschen unterzuordnen, sondern darum, vermeidbare Kollisionen zwischen öffentlichen Mandaten zu verhindern.

Sollten sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass meine Mitwirkungsrechte durch die Terminplanung rechtswidrig beeinträchtigt werden, behalte ich mir eine rechtliche Prüfung vor. Vorrang hat für mich jedoch eine sachliche und praktikable Verständigung.

Mein Ziel ist, meine kommunalen Aufgaben und mein Landtagsmandat verantwortungsvoll miteinander zu verbinden. Soweit keine unvermeidbaren Terminkollisionen oder sonstigen erheblichen Verhinderungsgründe entgegenstehen, werde ich an den Kreistagssitzungen teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Schledde

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